Grundstück mit gültiger Baugenehmigung, frei von jeglichem architektonischen Auftrag.
Möglichkeit des Baus einer Villa von mehr als 250 m2 mit einer Nutzfläche von mehr als 400 m2.
Möglichkeit des Baus einer Villa von mehr als 250 m2 mit einer Nutzfläche von mehr als 400 m2.