ZU VERMIETEN AB 15. JANUAR 2025 ODER DATUM NACH VEREINBARUNG
2 Zimmer im 1. Stock, Place Belle-Maison 4 in Lucens.
In einer ruhigen Gegend von Lucens (30 Minuten von Lausanne entfernt) und in der Nähe aller Annehmlichkeiten.
Die Wohnung setzt sich wie folgt zusammen: großes Wohnzimmer/Bad/Einbauküche, offen zum Wohn-/Schlafzimmer
Das Gebäude ist mit einer gemeinsamen Waschküche ausgestattet.
Miete CHF 1'040.- + CHF 80.- Nebenkosten = CHF 1'120.-/Monat
Parkplatz zusätzlich Fr. 60.-/Monat verfügbar (befindet sich vor einem Nachbargebäude / zwei Minuten entfernt)
Für eine Besichtigung kontaktieren Sie bitte den Mieter unter der Nummer 076 / 243 68 75
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsleitung, Madame Veulliez
Es werden nur vollständige Dateien verarbeitet:
- Ordnungsgemäß ausgefülltes Anmeldeformular (erhältlich vor Ort oder auf unserer Website www.guedon.ch);
- Kopie des Personalausweises oder einer gültigen Aufenthaltserlaubnis (B oder C);
- Bescheinigung der Staatsanwaltschaft (weniger als 3 Monate);
- Die letzten drei Gehaltsabrechnungen;
- Kopie der Haftpflichtversicherungspolice.
2 Zimmer im 1. Stock, Place Belle-Maison 4 in Lucens.
In einer ruhigen Gegend von Lucens (30 Minuten von Lausanne entfernt) und in der Nähe aller Annehmlichkeiten.
Die Wohnung setzt sich wie folgt zusammen: großes Wohnzimmer/Bad/Einbauküche, offen zum Wohn-/Schlafzimmer
Das Gebäude ist mit einer gemeinsamen Waschküche ausgestattet.
Miete CHF 1'040.- + CHF 80.- Nebenkosten = CHF 1'120.-/Monat
Parkplatz zusätzlich Fr. 60.-/Monat verfügbar (befindet sich vor einem Nachbargebäude / zwei Minuten entfernt)
Für eine Besichtigung kontaktieren Sie bitte den Mieter unter der Nummer 076 / 243 68 75
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsleitung, Madame Veulliez
Es werden nur vollständige Dateien verarbeitet:
- Ordnungsgemäß ausgefülltes Anmeldeformular (erhältlich vor Ort oder auf unserer Website www.guedon.ch);
- Kopie des Personalausweises oder einer gültigen Aufenthaltserlaubnis (B oder C);
- Bescheinigung der Staatsanwaltschaft (weniger als 3 Monate);
- Die letzten drei Gehaltsabrechnungen;
- Kopie der Haftpflichtversicherungspolice.