3-Zimmer-Wohnung im 2. Stock in einem Neubau
Diese Wohnung besteht aus einer Eingangshalle, einer zum Wohnzimmer offenen Einbauküche, einem Schlafzimmer und einem Badezimmer mit WC und Waschmaschinenanschluss.
Das Gebäude ist mit einem digitalen Code, einem Aufzug und einem Fahrradraum ausgestattet.
HM-LUP-GEHÄUSE
Der Eintrittsrahmen darf nicht überschritten werden (siehe RDU-Einkommen) und die einzuhaltenden Bedingungen:
- 1 Person: CHF 57'802.-
- 2 Personen: CHF 69'854.-
-das zu diesem Zweck bereitgestellte Antragsformular für eine Unterkunft ordnungsgemäß ausgefüllt, unterschrieben und dokumentiert haben
- eine Mindestaufenthaltsdauer von 4 aufeinanderfolgenden Jahren in Genf während der letzten 8 Jahre begründen
- Sie müssen nachweisen, dass Sie im Kanton Genf einkommenssteuerpflichtig sind bzw. nicht von der Steuerbefreiung für Arbeitsprodukte profitieren
-nicht über offensichtlich übermäßigen Reichtum verfügen
-die geltenden Einkommensstandards einhalten
Bitte kommen Sie mit Ihren vollständigen Unterlagen zum Besuch oder senden Sie uns diese bis spätestens Dienstag, 11. Februar 2025, per E-Mail in einem einzigen PDF zu.
Das Formular zur Anmeldung von gefördertem Wohnraum und die Liste der bereitzustellenden Dokumente stehen auf unserer Website zur Verfügung
So erhalten Sie Ihre RDU: https://www.ge.ch/mon-revenu-determinant-unifie-rdu/entreprises-mon-attestation-rdu
BESUCH AM SAMSTAG, 8. FEBRUAR 2025 VOR ORT VON 9:00 BIS 11:30 UHR OHNE ANMELDUNG. TREFFEN UNTEN IM GEBÄUDE (neues Gebäude neben der Avenue de Vaudagne 41-MEYRIN)
Diese Wohnung besteht aus einer Eingangshalle, einer zum Wohnzimmer offenen Einbauküche, einem Schlafzimmer und einem Badezimmer mit WC und Waschmaschinenanschluss.
Das Gebäude ist mit einem digitalen Code, einem Aufzug und einem Fahrradraum ausgestattet.
HM-LUP-GEHÄUSE
Der Eintrittsrahmen darf nicht überschritten werden (siehe RDU-Einkommen) und die einzuhaltenden Bedingungen:
- 1 Person: CHF 57'802.-
- 2 Personen: CHF 69'854.-
-das zu diesem Zweck bereitgestellte Antragsformular für eine Unterkunft ordnungsgemäß ausgefüllt, unterschrieben und dokumentiert haben
- eine Mindestaufenthaltsdauer von 4 aufeinanderfolgenden Jahren in Genf während der letzten 8 Jahre begründen
- Sie müssen nachweisen, dass Sie im Kanton Genf einkommenssteuerpflichtig sind bzw. nicht von der Steuerbefreiung für Arbeitsprodukte profitieren
-nicht über offensichtlich übermäßigen Reichtum verfügen
-die geltenden Einkommensstandards einhalten
Bitte kommen Sie mit Ihren vollständigen Unterlagen zum Besuch oder senden Sie uns diese bis spätestens Dienstag, 11. Februar 2025, per E-Mail in einem einzigen PDF zu.
Das Formular zur Anmeldung von gefördertem Wohnraum und die Liste der bereitzustellenden Dokumente stehen auf unserer Website zur Verfügung
So erhalten Sie Ihre RDU: https://www.ge.ch/mon-revenu-determinant-unifie-rdu/entreprises-mon-attestation-rdu
BESUCH AM SAMSTAG, 8. FEBRUAR 2025 VOR ORT VON 9:00 BIS 11:30 UHR OHNE ANMELDUNG. TREFFEN UNTEN IM GEBÄUDE (neues Gebäude neben der Avenue de Vaudagne 41-MEYRIN)