Schönes Grundstück in Ravoire sur Martigny mitten in der Natur, ideal für ein Projekt mit einem oder zwei Chalets mit jeweils 165 m2 Nettowohnfläche.
Herrliche Aussicht, Zugang und Einrichtungen in unmittelbarer Nähe, ruhiger und stiller Ort für Naturliebhaber.
Lage 10 Minuten von Martigny und der Autobahnausfahrt A9 entfernt.
Besondere Merkmale:
1073 m2 zu bebauen
806 m2 Wald
ZONE 9 Wohnzone mit geringer Dichte D? Ravoire / Gipfel der Reben und Planodzan
a) Begriffsbestimmung und Zweckbestimmung Die Flächen sind zum individuellen oder gruppierten individuellen Wohnen sowie für Tätigkeiten vorgesehen, die zu keiner Belästigung der Nachbarschaft führen.
Der Zutritt zu Handwerksbetrieben, Lagerhallen und ländlichen Gebieten ist verboten.
b) Höhe Maximale Höhe von Wohngebieten mit geringer Dichte C = 7,00 m
Wohngebiet mit geringer Dichte D = 8,50 m
c) 2-seitiges Dach
d) Fassaden Holz, Mauerwerk
e) Länge maximale Länge = 12,00m
Zur Verbesserung der Integration von Gruppenwohnheimen kann der Gemeinderat besondere Maßnahmen verlangen.
Insbesondere werden benötigt:
1. maximal 3 zusammenhängende Einheiten, maximal 12m pro Einheit
2. Mindestversatz der Fassadennasen zwischen den Einheiten: 2m
3. ein spezielles Dach, um die Lesbarkeit jeder Einheit zu verbessern.
g) Entfernung
Mindest- und Normalabstand: 4m
Hauptabstand D: 8m
h) Verstreute Ordnung.
i) Bebauungsplan u max = 0,35 Mindestfläche = 5.000 m²
j) Grad der Lärmempfindlichkeit:
Der Lärmempfindlichkeitsgrad beträgt laut Artikel 43 der Lärmschutzverordnung II (DS: II).
Weitere Informationen auf Anfrage bei der Agentur.
www.immo-trading.com
BT Building Technology Sàrl
Für Fragen oder eventuelle Vor-Ort-Besuche stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Herrliche Aussicht, Zugang und Einrichtungen in unmittelbarer Nähe, ruhiger und stiller Ort für Naturliebhaber.
Lage 10 Minuten von Martigny und der Autobahnausfahrt A9 entfernt.
Besondere Merkmale:
1073 m2 zu bebauen
806 m2 Wald
ZONE 9 Wohnzone mit geringer Dichte D? Ravoire / Gipfel der Reben und Planodzan
a) Begriffsbestimmung und Zweckbestimmung Die Flächen sind zum individuellen oder gruppierten individuellen Wohnen sowie für Tätigkeiten vorgesehen, die zu keiner Belästigung der Nachbarschaft führen.
Der Zutritt zu Handwerksbetrieben, Lagerhallen und ländlichen Gebieten ist verboten.
b) Höhe Maximale Höhe von Wohngebieten mit geringer Dichte C = 7,00 m
Wohngebiet mit geringer Dichte D = 8,50 m
c) 2-seitiges Dach
d) Fassaden Holz, Mauerwerk
e) Länge maximale Länge = 12,00m
Zur Verbesserung der Integration von Gruppenwohnheimen kann der Gemeinderat besondere Maßnahmen verlangen.
Insbesondere werden benötigt:
1. maximal 3 zusammenhängende Einheiten, maximal 12m pro Einheit
2. Mindestversatz der Fassadennasen zwischen den Einheiten: 2m
3. ein spezielles Dach, um die Lesbarkeit jeder Einheit zu verbessern.
g) Entfernung
Mindest- und Normalabstand: 4m
Hauptabstand D: 8m
h) Verstreute Ordnung.
i) Bebauungsplan u max = 0,35 Mindestfläche = 5.000 m²
j) Grad der Lärmempfindlichkeit:
Der Lärmempfindlichkeitsgrad beträgt laut Artikel 43 der Lärmschutzverordnung II (DS: II).
Weitere Informationen auf Anfrage bei der Agentur.
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BT Building Technology Sàrl
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